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Betriebliche Pensionszusagen – Wartungsinitiative 2012


Sehr geehrte Geschäftsführerin, sehr geehrter Geschäftsführer!
>Ihr Unternehmen hat Ihnen und/oder Mitarbeitern eine Pensionszusage erteilt?
>Das ist schon wieder 2 Jahre – oder länger – her?
>Das jährliche Serviceerlebnis erfährt zwar Ihr Auto, nicht aber Ihre betriebliche Vorsorge?
Trifft das zu?

Dann ist es an der Zeit, über Folgendes nachzudenken:
Pensionszusagen basieren auf substantiellen arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen, die sich im Zeitablauf ändern und so mitunter nachteilig auf die Zusage wirken (können).

 

Auch kann es im Rahmen der Bewertung der Verpflichtungen (Bilanzgutachten) im Laufe der Jahre zu Abweichungen zwischen den zugesagten (Pensions-)Leistungen, der – soweit überhaupt vorhanden – Rückdeckungsversicherung und dem zum Bilanzstichtag ermittelten Rückstellungswert kommen.

 

In den letzten Jahren waren Pensionszusagen massiven Änderungen in allen Rechtsbereichen sowie des Finanzmarktes ausgesetzt. Als auf betriebliche Altersvorsorge spezialisiertes Unternehmen empfehlen wir – in Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerberatung – eine Überprüfung der
> Pensionszusage - auf arbeits- bzw. steuerrechtlich erforderliche Änderungen
> Rückstellung - auf künftig allenfalls anzupassende (Be-)Rechnungsgrundlagen
> Finanzierung - auf mögliche Versorgungslücken bzw. allfälligen Adaptionsbedarf

 

Die Praxis kennt eine Vielzahl von Ereignissen, die im Laufe des „Lebens“ einer Pensionszusage die mit ihr verbundenen Zielsetzungen rasch gefährden können. 

Kontakt

Sie erreichen uns unter:

 

+43 664 1351168

walter.kumaus@aon.at

 

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.

Walter Kumaus Walter Kumaus

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